Urkundenverwahrungen
Mit Wirkung ab dem 01.02.2024 wurde ich gemäß § 51 Abs. 1 BNotO zum Verwahrer der Urkunden der aus dem Amt geschiedenen Notarin Ramona Fiedler, bestellt. Auch die von Frau Fiedler beurkundeten, aber noch nicht vollzogenen Urkundsgeschäfte werden von mir und meinen Mitarbeitern zum Vollzug gebracht.
Weiterhin werden von mir die Urkunden des Notars Meinhard Kolczynski mit dem Amtssitz in Genthin, verwahrt.
Ich möchte jedoch ausdrücklich darauf hinweisen, dass ich nicht Amtsnachfolger der vorgenannten Notarstellen bin.
Fragebögen
Um Beurkundungen noch effektiver und detaillierter vorbereiten zu können, haben wir die entsprechenden Fragebögen komplett überarbeitet. Sie finden Sie im Bereich "Downloads".
Füllen Sie die Formulare bitte so genau wie möglich aus und vergessen Sie nicht zu unterschreiben.
Nur so ist eine kurzfristige Terminierung unter Übersendung eines Entwurfs möglich.